§ 1 BauGBZustV SL 2012Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch Vom 13. Dezember 2012
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ist
§ 3 Abs. 2 WoFG SLGesetz Nr. 2140 Saarländisches Wohnraumförderungsgesetz Vom 12. Juni 2024
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Stellen zu bestimmen.
§ 103 Abs. 1 SBeamtVGSaarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG) Vom 13. Oktober 2021*
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
§ 72 Abs. 3 SBesGSaarländisches Besoldungsgesetz (SBesG) Vom 13. Oktober 2021*
Über die Beifügung der Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen entscheidet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
§ 1 Abs. 2 WoBeiHG§ 30G SL 2005Gesetz Nr. 1581 über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes Vom 13. Dezember 2005
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport erlässt die erforderlichen Verwaltungsvorschriften; es übt die Fachaufsicht aus.