§ 3 Abs. 1 SächsKurGSächsisches Kurortegesetz
Auf Antrag der Gemeinde wird für den Kurort oder Erholungsort eine der in § 2 Abs. 1 genannten Artbezeichnungen anerkannt, wenn er die Voraussetzungen für die…
§ 6 Abs. 1 SächsKurGSächsisches Kurortegesetz
Die Staatsregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung nach Anhörung des Landesbeirates nähere Bestimmungen über die Voraussetzungen der Anerkennung als…
§ 4 KurortG SLGesetz Nr. 1166 über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (Kurortegesetz) Vom 30. Mai 1984
Die staatliche Anerkennung erfolgt auf Antrag der Gemeinde. In dem Antrag sind die für die Anerkennung maßgebenden Voraussetzungen nachzuweisen. Die Eignung des…
§ 9 Abs. 1 SächsKurGSächsisches Kurortegesetz
Frühere Anerkennungen von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Kur- oder Erholungsort nach der Verordnung über Kurorte, Erholungsorte und natürliche Heilmittel –…
§ 2 Abs. 1 KOG NRWGesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen
Eine Gemeinde wird auf Antrag mit mehreren der in Satz 1 genannten Artbezeichnungen staatlich anerkannt, wenn die Voraussetzungen der betreffenden…