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Die staatliche Anerkennung erfolgt auf Antrag der Gemeinde. In dem Antrag sind die für die Anerkennung maßgebenden Voraussetzungen nachzuweisen. Die Eignung des Klimas ist dabei durch wissenschaftliche Gutachten nachzuweisen. Für die Anerkennung als Kurort mit der Artbezeichnung Heilklimatischer Kurort oder Kneippkurort sind mit dem Antrag wissenschaftlich anerkannte Heil- und Gegenanzeigen vorzulegen.