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Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht
Beamter oder Richter (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs) ist,
in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen.
„Steuerbehörden“ Behörden und andere Stellen, die für die Besteuerung oder steuerbezogene Tätigkeiten zuständig sind;
einen öffentlichen Bediensteten, der ausschließlich für die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats tätig ist und von dieser ordnungsgemäß ermächtigt wurde,…
jede andere Person, der nach nationalem Recht öffentliche Aufgaben übertragen wurden und die diese Aufgaben nach nationalem Recht wahrnimmt, einschließlich der…
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
die Beamtinnen und Beamten, die nach den jeweils für sie geltenden Beamtengesetzen Beamtinnen und Beamte sind, mit Ausnahme der Staatsanwältinnen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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