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Die Befähigung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes besitzt, wer eine Ausbildung abgeleistet und die Gerichtsvollzieherprüfung bestanden hat.
Die Befähigung besitzt außerdem, wer die Rechtspflegerprüfung bestanden hat und mindestens sechs Monate mit Erfolg im Gerichtsvollzieherdienst verwendet worden ist.