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Das Ministerium der Justiz leitet das fachpraktische Studium, bestimmt die Justizvollzugsanstalten, bei denen die Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet werden, und regelt im Benehmen mit der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel den Verlauf des fachpraktischen Studiums. Die Verantwortlichkeit der Leitung der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel für das fachwissenschaftliche Studium bleibt unberührt.
Für die praktische Einführung und für das fachpraktische Studium im Einzelnen ist die Leitung der ausbildungsleitenden Justizvollzugsanstalt verantwortlich.
Die ausbildungsleitende Justizvollzugsanstalt erstellt einen den Einzelfall betreffenden Studienverlaufsplan, in dem die Studieninhalte, der zeitliche Ablauf einschließlich der zur Erstellung von Beurteilungsbeiträgen vorgesehenen Zeitpunkte und die Ausbilderinnen und Ausbilder bestimmt sind. Der Studienverlaufsplan ist den Anwärterinnen und Anwärtern zu Beginn des fachpraktischen Studiums auszuhändigen; die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel erhält eine Kopie des Studienverlaufsplans.
Den Ausbilderinnen und Ausbildern dürfen nicht mehr Anwärterinnen und Anwärter zugewiesen werden, als sie nach Art und Umfang ihrer Tätigkeit gründlich ausbilden können. Sie unterweisen die Anwärterinnen und Anwärter nach Maßgabe des Studienverlaufsplans und leiten sie an.