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Das fachpraktische Studium wird durch begleitende Lehrveranstaltungen ergänzt, die der Wiederholung und Vertiefung der im fachwissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse dienen. Die Lehrveranstaltungen sollen den Anwärterinnen und Anwärtern Gelegenheit geben, die im fachpraktischen Studium gewonnenen Erfahrungen kritisch zu verarbeiten. In diesen begleitenden Lehrveranstaltungen sollen die Anwärterinnen und Anwärter über die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften unterrichtet werden.
Einschließlich der im Rahmen der begleitenden Lehrveranstaltungen zu fertigenden Aufsichtsarbeiten sind etwa 320 Lehrveranstaltungsstunden vorzusehen. Die Teilnahme an begleitenden Lehrveranstaltungen in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland kann vorgesehen werden. Das Nähere bestimmen die Studienpläne.
Die Lehrkräfte, die die begleitenden Lehrveranstaltungen innerhalb des Saarlandes durchführen, bestimmt die jeweilige Anstaltsleitung im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz.
Die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen geht jedem anderen Dienst vor.