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Die Bewerbung ist an das Ministerium der Justiz zu richten.
Der Bewerbung ist beizufügen:
ein Lebenslauf,
das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife oder eines gleichwertigen Bildungsstandes sowie sonstige Schulabschlusszeugnisse,
Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Beendigung des Schulverhältnisses und
bei Minderjährigen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Von den zur Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerbern sind auf Anforderung
die Geburtsurkunde, gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde oder die Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft,
ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf und auch Auskunft über die körperliche Eignung für die Berufsausbildung gibt, sowie
eine Erklärung, vorzulegen sowie
ob eine strafgerichtliche Verurteilung vorliegt,
ob ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Disziplinarverfahren anhängig ist oder in den letzten drei Jahren anhängig gewesen ist und
ob und gegebenenfalls welche Schulden sie oder er hat,
ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen.