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In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Justizdienst, Fachgebiet Vollzugs- und Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten, kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und
die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.