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Über die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet das Ministerium der Justiz. Zuvor leitet dieses die Antragsunterlagen der Bewerberinnen und Bewerber, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel zur Feststellung der Zugangsvoraussetzungen als ordentliche Studierende zu.
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel zum 1. August eines jeden Jahres.
In den Vorbereitungsdienst einzustellende Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ministerium der Justiz unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu „Anwärterinnen“ bzw. „Anwärtern im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst“ ernannt. Teil 2 Ausbildung