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Bewerbungen sind an das Ministerium der Justiz zu richten.
Dem Bewerbungsgesuch sind beizufügen:
ein vollständiger, tabellarischer Lebenslauf,
beglaubigte Abschriften der Zeugnisse, durch die die Voraussetzungen des § 3 Nr. 4 nachgewiesen werden und
beglaubigte Abschriften der Zeugnisse über Beschäftigungen nach der Schulentlassung sowie der Nachweise über berufliche Qualifikationen.
Vor der Einstellung hat die Bewerberin oder der Bewerber auf Anforderung eine Erklärung darüber vorzulegen,
in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben,
ob sie oder er vorbestraft ist oder ob gegen sie oder ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist und
ob sie oder er Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Justizdienst befinden, reichen ihr Bewerbungsgesuch auf dem Dienstweg ein.