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Die oberste Ausbildungsbehörde leitet die fachpraktische Ausbildung.
Die oberste Ausbildungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter den Ausbildungsstellen des jeweiligen Ausbildungsabschnitts zu.
Für die fachpraktische Ausbildung ist die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsstelle verantwortlich. Sie oder er bestimmt die Beamtinnen oder die Beamten, die die Anwärterinnen oder Anwärter unterweisen sollen (Ausbilderin/Ausbilder). Mit der Ausbildung sollen nur solche Beamtinnen oder Beamte betraut werden, die nach ihrer Persönlichkeit hierfür besonders geeignet erscheinen und über die für diese Aufgabe erforderlichen Kenntnisse verfügen.