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Vor der Einstellung haben sich die Bewerberinnen und Bewerber einem Auswahlverfahren zu unterziehen.
Das Auswahlverfahren dient der Feststellung der charakterlichen, geistigen und körperlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers.
Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens werden durch das Ministerium der Justiz geregelt.