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Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet das Ministerium der Justiz.
Ist die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers beabsichtigt, ist sie oder er aufzufordern, bei der zuständigen Meldebehörde die Erteilung eines „Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde“ zu beantragen und eine amtsärztliche Begutachtung zu veranlassen. Abschnitt II Vorbereitungsdienst