Art. 6 32009D1011
Der Ausschuss wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
Der Ausschuss kann bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben von einem externen Personalberater beraten werden, wenn der Verwaltungsrat dies auf eigenes Betreiben oder auf Ersuchen des Ausschusses beschließt. Der externe Personalberater erhält keinen Status als Ausschussmitglieds.
Die Aufgaben des Ausschusses umfassen:
Ermittlung aller Bewerber, die entsprechend der Kriterien der Stellenausschreibung für die Stelle in Frage kommen;
eine erste Beurteilung der Bewerbungen von Kandidaten, die in Frage kommen, unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Qualifikationen, ihrer Fähigkeiten, ihrer Erfahrung und ihrer Angaben zur Eignung, um entscheiden zu können, welche vom Ausschuss in die engere Wahl zu ziehen sind;
die Organisation einer Beurteilung der Bewerber nach Artikel 3 Absatz 3 dieser Regeln;
das Führen von Bewerbungsgesprächen mit den Bewerbern, um ihre Qualifikationen und Fähigkeiten entsprechend der Kriterien der Stellenausschreibung zu beurteilen; und
die Erstellung eines mit Gründen versehenen Berichts über die eingegangenen Bewerbungen und das durchgeführte Verfahren, der Folgendes enthalten muss;
die Liste der in Frage kommenden Kandidaten und die Angabe, mit welchen der Ausschuss ein Bewerbungsgespräch geführt hat;
eine Liste der Bewerber geordnet nach der Rangfolge ihrer Eignung, die alle Auswahlkriterien erfüllen und die am besten den Kriterien der Stellenausschreibung entsprechen.
Die Arbeit des Ausschusses ist vollständig zu dokumentieren, hierzu sind insbesondere die Bewertungsbögen zu verwenden, die entsprechend den Kriterien der Stellenausschreibung und den zusätzlichen, vom Verwaltungsrat erlassenen Richtlinien erstellt wurden. Diese Bewertungsbögen und eine Zusammenfassung der abschließenden Erklärungen des Ausschusses zu jedem Bewerber sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Ergebnisse der Arbeit, die das Sekretariat, eines der Ausschussmitglieder oder ein externer Personalberater im Auftrag des Ausschusses durchgeführt hat, sind dem Ausschuss vollständig zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen.
Der Beschluss des Ausschusses zur Abfassung des Berichts ist vom Vorsitzenden und einem weiteren Ausschussmitglied zu unterzeichnen.
Der Vorsitzende des Ausschusses leitet den vom Ausschuss erstellten Bericht sowie die vollständigen Bewerbungsunterlagen der Bewerber, mit denen ein Bewerbungsgespräch geführt wurde, so bald wie möglich nach den Bewerbungsgesprächen an den Verwaltungsrat weiter.