Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Haushaltsführung und ambulante Betreuung (APO-BFS-HAB) Vom 14. Juli 2023*)
Wer bei der Vorbereitung oder Durchführung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 mitwirkt, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Abschnitt 5 Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2
§ 45 APO-BFS-HABKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen