Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Automatisierungstechnik im Saarland (APO-HBFS-AT) Vom 7. Juli 2010
Wer bei der Vorbereitung oder Durchführung der Abschlussprüfung mitwirkt, ist zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Abschnitt IV Schlussvorschriften
§ 40 APO-HBFS-ATKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen