Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege (APO-BFS-KI) Vom 14. Juli 2023*)
§ 45 APO-BFS-KIKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Wer bei der Vorbereitung oder Durchführung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 mitwirkt, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. 4. Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2