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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 besteht aus einer mündlichen Prüfung, die in Form eines Kolloquiums durchgeführt wird. Sie findet in der Regel gegen Ende des Schuljahres statt.
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Prüfungstermine für die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 in dem nach Absatz 1 vorgegebenen Zeitraum. Sie sind den Prüflingen zusammen mit dem Prüfungsplan durch die Schulleitung zeitnah nach der Festlegung bekannt zu geben.