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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 besteht aus einer mündlichen Prüfung, die in Form eines Kolloquiums durchgeführt wird. Sie findet in der Vollzeitform in der Regel gegen Ende des Schuljahres statt. In der praxisintegrierten Form findet die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 nach der Durchführung der schriftlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 und vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 (§ 35 Absatz 2) statt.
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Prüfungstermine für die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 in dem nach Absatz 1 vorgegebenen Zeitraum. Sie sind den Prüflingen zusammen mit dem Prüfungsplan durch die Schulleitung zeitnah nach der Festlegung bekannt zu geben.