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Prüfungsfächer sind in der Vollzeitform alle Fächer der Stundentafel (Anlage 1) mit Ausnahme des Fachs Sport/Gesundheitsförderung und des unterstützenden Lernbereichs. Gegenstand der schriftlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 (schriftliche Fächer) sind die Fächer Berufliche Kompetenz I, Berufliche Kompetenz II und Deutsch/Kommunikation.
Prüfungsfächer sind in der praxisintegrierten Form alle Fächer der Stundentafel (Anlage 1) im dritten Ausbildungsjahr sowie die Fächer Wirtschafts- und Sozialkunde, Religionslehre und Mathematik mit Ausnahme des Fachs Sport/Gesundheitsförderung und des unterstützenden Lernbereichs. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.