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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 schließt den berufspraktischen Ausbildungsabschnitt im Umfang von mindestens 1.200 Stunden ab. Sie dient der Feststellung, ob der Prüfling die in der gesamten Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten - unter Beachtung und Anwendung didaktischer Grundsätze und verschiedener Methoden heilerziehungspflegerischer Praxis - in der Eingliederungshilfe sowie in weiteren heilpädagogischen Arbeitsfeldern umsetzen kann. Zugleich ist das Bestehen der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 abschließende Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses.