Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege (APO-BFS-HEP) Vom 14. Juni 2023**)
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen, die Bildung der endgültigen sowie der vorläufig fiktiven Endnoten gelten die Notenstufen des § 11 Absatz 1. § 11 Absatz 3 gilt entsprechend.
§ 27 APO-BFS-HEPKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen