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Für die Schulakten und die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Prüfungskommission wird für jede Prüfungsklasse je eine Prüfungsliste angelegt, die Raum für folgende Angaben der Prüflinge enthält:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort,
die Jahresnoten beziehungsweise fiktiven Jahresnoten aller Schuljahre (§ 23),
die von der Zulassungskonferenz festgesetzten Vornoten in den Prüfungsfächern (§ 23),
die Noten der schriftlichen Prüfungsarbeiten (§ 33 Absatz 3),
die Noten der mündlichen Prüfung (§ 39 Absatz 5),
Die Prüfungslisten sind mit dem Fortgang der Prüfung entsprechend zu ergänzen. b) Schriftliche Prüfung