Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege (APO-BFS-KI) Vom 14. Juli 2023*)
§ 27 APO-BFS-KIKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen, die Bildung der vorläufigen fiktiven sowie der endgültigen Endnoten gelten die Notenstufen des § 11 Absatz 1. § 11 Absatz 2 gilt entsprechend.