§ 36 APO-BFS-GTBVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung (APO-BFS-GTB) Vom 14. Juli 2023*)
Alle Prüfungsfächer (§ 20) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 36 APO-BFS-HABVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Haushaltsführung und ambulante Betreuung (APO-BFS-HAB) Vom 14. Juli 2023*)
Alle Prüfungsfächer (§ 20) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 36 APO-BFS-HEPVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege (APO-BFS-HEP) Vom 14. Juni 2023**)
Alle Prüfungsfächer (§ 20) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 26 APO-TVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) Vom 11. Juni 2003
Alle Prüfungsfächer (§ 17) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 23 APO-FS-HGVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung von Gastronomen an Fachschulen für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Saarland (APO-FS-HG) Vom 12. Dezember 1984
Alle Prüfungsfächer (§ 13) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.