Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Wer bei der Vorbereitung oder Durchführung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 mitwirkt, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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