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Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Verordnung gilt für Schülerinnen und Schüler, die in die Fachstufe I der Berufsfachschule für Kinderpflege ab Beginn des Schuljahres 2023/2024 eingetreten sind und in den Schuljahren danach eintreten.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege vom 16. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1324), außer Kraft. Schülerinnen und Schüler, die vor dem 1. August 2023 in die Unterstufe der Berufsfachschule für Kinderpflege eingetreten sind, setzen ihre Ausbildung, längstens bis zum 31. Juli 2026, nach den Vorschriften der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege vom 16. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1324), fort. Schülerinnen und Schüler, die zum 1. August 2023 in die Oberstufe der Berufsfachschule für Kinderpflege nach der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege vom 16. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1324), aufgenommen wurden, führen ihre Ausbildung nach den Vorschriften dieser Verordnung bis spätestens 31. Juli 2026 fort.
Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem 1. August 2024 in den Bildungsgang der Berufsfachschule für Kinderpflege eingetreten sind, gilt § 55 Absatz 3 der (Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege vom 14. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 650) fort.
§ 1 Absatz 1 Satz 3, § 3 Absatz 4 Satz 4 und Satz 5, § 8 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 4 Satz 1, § 46 Satz 1, § 47 Absatz 1 Satz 1, § 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Anlagen 1, 3, 5, 7 und 9 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege vom 14. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 650), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Juni 2026 (Amtsbl. I S. 633) geändert wurden, gelten für Schülerinnen und Schüler, die ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 in eine Berufsfachschule für Kinderpflege eintreten. Auf Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2025/2026 bereits im Bildungsgang einer Berufsfachschule für Kinderpflege befinden, finden die Vorschriften nach Satz 1 für die berufspraktische Ausbildung Anwendung, sofern sie bis Ende des Schuljahres, bevor sie in die berufspraktische Ausbildung eintreten oder diese wiederholen, einen schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der Schulleitung auf Anwendung der Vorschriften nach Satz 1 gestellt haben. Wird ein Antrag nach Satz 2 nicht gestellt, gelten für Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2025/2026 bereits im Bildungsgang einer Berufsfachschule für Kinderpflege befinden, die Vorschriften der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege vom 14. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 650), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 859) geändert worden ist, bis spätestens 31. Juli 2031 fort. Anlage 1 Stundentafel Berufsfachschule für Kinderpflege Gültig ab 1. August 2026 (beginnend mit der Fachstufe I) Fächer Unterrichtsstunden Fachtheoretische Ausbildung Berufspraktische Ausbildung Fachstufe I Fachstufe II Berufsübergreifender Lernbereich 880 Deutsch/Kommunikation 120 120 - Mathematik 80 80 - Fremdsprache1) 80 80 - Wirtschafts- und Sozialkunde 40 40 - Religionslehre/allgemeine Ethik 40 40 - Sport/Gesundheitsförderung 80 80 - Berufsbezogener Lernbereich 3200 Berufliche Kompetenz I 360 360 - Berufliche Kompetenz II 360 360 - Berufliche Kompetenz III (Kindertagespflege) 80 80 - Fachpraktikum2) 200 200 - Berufspraktische Ausbildung - - 1200 Unterstützender Lernbereich 240 Individuelle Förderung, Lernbegleitung und/oder Begleitung der berufspraktischen Ausbildung 80 80 80 Gesamtstundenzahl 4320 Anlage 2 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 3 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 4 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 5 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 6 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 7 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 8 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 9 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument