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Das Krippenpraktikum im Umfang von einmalig 120 Stunden ist während des zu erbringenden Fachpraktikums in Fachstufe I oder in Fachstufe II abzuleisten, sofern nicht bereits fachpraktische Zeiten in diesem Umfang in einer Kinderkrippe vor Eintritt in den Bildungsgang nachgewiesen werden. § 8 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Erfolgt der Einstieg in den Bildungsgang in die Fachstufe II und hat die Schule die Praktikumszeiten in der Fachstufe II auf einen Zeitraum vor Unterrichtsbeginn im Schuljahr der Fachstufe II gelegt, so sind die in die Fachstufe II aufgenommenen Schülerinnen und Schüler durch die Schulleiterin oder den Schulleiter hierüber rechtzeitig zu informieren.