Gesetze
Gesetz wird geladen …
Fachlich geeignet für den Pflichteinsatz im speziellen Bereich der pädiatrischen Versorgung sind die in § 3 genannten Einrichtungen, wenn sie auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind oder über entsprechend ausgerichtete Bereiche verfügen.
Für den Einsatz sind auch andere Einrichtungen fachlich geeignet, in denen Kinder oder Jugendliche versorgt oder betreut werden, insbesondere
Einrichtungen der Vorsorge oder Rehabilitation für Kinder und Jugendliche,
pädiatrische Fachpraxen,
sozialpädiatrische Zentren,
Kinderhospize,
der Kinder- und Jugendärztliche Dienst der Gesundheitsämter,
Kinderkrippen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder heilpädagogische Gruppen in Kindertageseinrichtungen im Sinne von § 19 Satz 1 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen sowie
sonstige Einrichtungen zur Versorgung oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.
Für die in Absatz 2 genannten Einrichtungen gilt Folgendes:
§ 2 Nummer 1 Buchstabe b gilt mit der Maßgabe, dass auch andere, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeignete Fachkräfte einbezogen werden können.
Die Praxisanleitung kann durch andere entsprechend qualifizierte Fachkräfte sichergestellt werden. Nichtakademisches Fachpersonal soll eine Berechtigung zur Ausbildung haben.
Für den Bereich der pädiatrischen Versorgung sind Einrichtungen nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I…
Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen der pädiatrischen Versorgung und der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung sowie…
Die praktische Ausbildung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 wird an Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen der Patientenversorgung durchgeführt.…
Die praktische Ausbildung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 wird an einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung durchgeführt. Eine Einrichtung zur…
In Betracht kommen insbesondere medizinische Versorgungszentren, sofern sie die in Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.