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Die einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis sind wie folgt zu bewerten: 1 | = | sehr gut | = | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; 2 | = | gut | = | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung; 3 | = | befriedigend | = | eine im Allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung; 4 | = | ausreichend | = | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; 5 | = | mangelhaft | = | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten; 6 | = | ungenügend | = | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.
Die Note für die praktische Prüfung und die Note für die mündliche Prüfung werden addiert und durch die Summe 2 geteilt. Die Note lautet ,,sehr gut“ | bei einem Zahlenwert von 1 oder 1,5 ,,gut“ | bei einem Zahlenwert von 2 oder 2,5, ,,befriedigend“ | bei einem Zahlenwert von 3 oder 3,5, ,,ausreichend“ | bei einem Zahlenwert von 4.
Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten: Note 1 = sehr gut (1,0 - 1,4) eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende…
Für die einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis der Prüfung werden folgende Noten erteilt: sehr gut (1) | = eine den Anforderungen in besonderem…
Die Ausbildungs- und Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten: sehr gut (1): eine Leistung, die den Anforderungen im besonderen Maße…
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten. 1 = sehr gut eine hervorragende Leistung; 2 = gut eine Leistung, die erheblich…
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gelten folgende Noten: sehr gut | (1) = | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;…
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Punktzahlen und der sich daraus ergebenden Note zu bewerten: 13 bis 15 Punkte = sehr gut (1) =…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.