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Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten. 1 = sehr gut eine hervorragende Leistung; 2 = gut eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt; 3 = befriedigend eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht; 4 = ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; 5 = mangelhaft eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt; 6 = ungenügend eine völlig unbrauchbare Leistung.
Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengestellt werden, entsprechen den Ergebnissen folgende Noten: Bis 1,5 sehr gut, über 1,5 bis 2,5 gut, über 2,5 bis 3,5 befriedigend, über 3,5 bis 4,0 ausreichend, über 4,0 bis 5,0 mangelhaft, über 5,0 ungenügend. Bei diesen Ergebnissen wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: sehr gut (1) = 14 bis 15 Punkte | für eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße…
Für die einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis der Prüfung werden folgende Noten erteilt: sehr gut (1) | = eine den Anforderungen in besonderem…
Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten: Note 1 = sehr gut (1,0 - 1,4) eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende…
Die Einzelleistungen nach den Absätzen 1 bis 3 werden mit folgenden Noten und unter Verwendung von ausschließlich vollen Punktzahlen bewertet: 15 Punkte und 14…
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gelten folgende Noten: sehr gut | (1) = | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;…
Die einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis sind wie folgt zu bewerten: 1 | = | sehr gut | = | eine den Anforderungen in besonderem Maße…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.