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Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten: Note 1 = sehr gut (1,0 - 1,4) eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung Note 2 = gut (1,5 - 2,4) eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung Note 3 = befriedigend (2,5 - 3,4) eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung Note 4 = ausreichend (3,5 - 4,4) eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht Note 5 = mangelhaft (4,5 - 5,4) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind Note 6 = ungenügend (5,5 - 6,0) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Noten für die Ergebnisse einzelner Prüfungsteile oder Bereiche werden bis auf eine Stelle hinter dem Komma festgesetzt. Nur die Zeugnisnoten werden gerundet.
Für die einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis der Prüfung werden folgende Noten erteilt: sehr gut (1) | = eine den Anforderungen in besonderem…
Einzelne Prüfungsleistungen sind mit folgenden Noten ausgewiesen: 1 = sehr gut = eine ausgezeichnete Leistung 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den…
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten. 1 = sehr gut eine hervorragende Leistung; 2 = gut eine Leistung, die erheblich…
Die einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis sind wie folgt zu bewerten: 1 | = | sehr gut | = | eine den Anforderungen in besonderem Maße…
Die Ausbildungs- und Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten: sehr gut (1): eine Leistung, die den Anforderungen im besonderen Maße…
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gelten folgende Noten: sehr gut | (1) = | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.