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Die Leistungen in der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung werden wie folgt benotet: „sehr gut“ (1), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht (bei Werten bis unter 1,50), „gut“ (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht (bei Werten von 1,50 bis unter 2,50), „befriedigend“ (3), wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht (bei Werten von 2,50 bis unter 3,50), „ausreichend“ (4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht (bei Werten von 3,50 bis unter 4,50), „mangelhaft“ (5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können (bei Werten von 4,50 bis unter 5,50), „ungenügend“ (6), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können (bei Werten ab 5,50).
Die Leistungen während der Ausbildung einschließlich der Prüfung dürfen nur wie folgt bewertet werden: sehr gut | = | 15 und 14 Punkte: eine den Anforderungen…
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: sehr gut (1) = 14 bis 15 Punkte | für eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße…
Die Leistungen werden wie folgt bewertet: sehr gut (13, 14, 15 Punkte) (1) = eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht; gut (10, 11, 12…
Die Leistungen während der Ausbildung einschließlich der Prüfung dürfen nur wie folgt bewertet werden: sehr gut= 15-14 Punkte eine den Anforderungen in…
Die schriftliche Aufsichtsarbeit sowie die Leistungen in der praktischen Prüfung werden wie folgt benotet: „sehr gut“ (1) wenn die Leistung den Anforderungen in…
Für die Bewertung der Leistungen während der fachtheoretischen Ausbildung und der berufspraktischen Ausbildung durch die Schule gelten folgende Notenstufen:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.