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Ausbildungsbehörden sind
das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport,
die Gemeinden und die Gemeindeverbände.
Die Ausbildungsbehörden bestellen einen hierzu befähigten Beamten des höheren oder gehobenen Dienstes zum Ausbildungsleiter. Dieser lenkt und überwacht die Ausbildung und betreut die Anwärter.
Ausbildungsstellen sind Die Zuweisung zu den Ausbildungsstellen obliegt der Ausbildungsbehörde.
die ausbildenden Dienststellen für die praktische Ausbildung,
die Saarländische Verwaltungsschule für die theoretische Ausbildung.
In den ausbildenden Dienststellen sind geeignete Ausbilder zu bestellen, die dazu beitragen, den ordnungsgemäßen Ablauf der praktischen Ausbildung in ihrem Bereich zu gewährleisten. Sie sollen als Bindeglied zwischen dem Anwärter, der ausbildenden Dienststelle und dem Ausbildungsleiter tätig sein.
Vorgesetzte der Anwärter sind auch
der Verbandsvorsteher der Saarländischen Verwaltungsschule und die mit der Durchführung des Unterrichts beauftragten Lehrpersonen während der theoretischen Ausbildung,
der Ausbildungsleiter und die Ausbilder während der praktischen Ausbildung.