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Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte: Abschnitt Ausbildungsinhalt Zeitraum I Grundausbildung 20 Wochen II Praktikum I (Funktions- und Sonderausbildung) 12 Wochen III Ausbildung und Prüfung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter 12 Wochen IV Praktikum II (Einsatz) 30 Wochen V Laufbahnlehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst mit abschließender Laufbahnprüfung 4 Wochen
Bei Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate unter den Voraussetzungen des § 3 Absatz 3 der Saarländischen Feuerwehrlaufbahnverordnung vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312) in der jeweils geltenden Fassung[2] erstellt die Ausbildungsbehörde gemäß § 5 einen Ausbildungsplan.
Die grundlegenden Ausbildungsinhalte sowie die Ausbildungsstellen sind dem als Anlage II beigefügten Stoffplan zu entnehmen.
Die Grundausbildung wird nach einem von der Feuerwehrschule des Saarlandes erstellten Lernzielkatalog durchgeführt und schließt mit einer Leistungsüberprüfung ab. Die Grundausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Anwärterin oder der Anwärter mindestens vier Punkte erreicht.
Die Anwärterin oder der Anwärter werden nur für den nächsten Ausbildungsabschnitt zugelassen, wenn sie oder er den vorhergehenden Ausbildungsabschnitt mit mindestens vier Punkten abgeschlossen hat.
Der Erholungsurlaub soll während der Praktika genommen werden.
Die Anwärterin oder der Anwärter hat innerhalb des Vorbereitungsdienstes mindestens das Deutsche Sportabzeichen in Silber und mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze zu erwerben.
Innerhalb des Vorbereitungsdienstes hat die Anwärterin oder der Anwärter die Fahrerlaubnis der Klasse C nach der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) zu erwerben.
Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass sie aufeinander aufbaut und Vorgriffe vermieden werden. Sie ist funktionsbezogen auf die zukünftige Tätigkeit der Anwärterin oder des Anwärters auszurichten.