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Die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters setzt frühestens zwei Wochen, spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfung die von den Fachlehrern vorgeschlagenen Vornoten in den Prüfungsfächern fest. Für die Bildung der Vornote in einem Prüfungsfach ist das Ergebnis einer wertenden fachlich-pädagogischen Gesamtbeurteilung der in diesem Fach in der Klassenstufe 12 erbrachten Leistungen des Schülers maßgebend. Ist die Klassenstufe 12 wiederholt worden, bleiben die während des erfolglosen Besuchs dieser Klassenstufe erteilten Noten für die Festsetzung der Vornoten außer Betracht.
Die Vornoten sind nach ihrer Festsetzung und Eintragung in die Prüfungsliste den Schülern unverzüglich mündlich bekannt zu geben. Abschnitt III Schriftliche Prüfung