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Für die Schulakten und den Vorsitzenden der Prüfungskommission wird je eine Prüfungsliste für jede Prüfungsklasse angelegt, die Raum für folgende Angaben enthält:
Familienname, Vorname und Geburtsdatum der Schüler,
die Noten der bisherigen Zeugnisse und die Bewertung der nach dem letzten Zeugnis erbrachten Leistungen,
die Vornoten (§ 10),
die Noten der schriftlichen Prüfung (§ 15),
die Noten der mündlichen Prüfung (§ 22 Abs. 4),
die Endnoten (§ 23),
das Ergebnis der Abschlussprüfung (§ 24).
Die Prüfungslisten sind mit dem Fortgang der Abschlussprüfung entsprechend zu ergänzen.