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Vor Beginn der Abschlussprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss über die Vornoten. In jedem Fach wird die Jahresnote gemäß § 17 Absatz 3 zur Vornote für das jeweilige Unterrichtsfach. War eine Klassenstufe zu wiederholen, sind nur die in der Wiederholung erbrachten Leistungsnachweise zu berücksichtigen. Die Vornoten werden den Schülerinnen und Schülern mindestens drei Schultage vor der Abschlussprüfung mitgeteilt.
Eine Schülerin oder ein Schüler wird zur Abschlussprüfung nicht zugelassen, wenn
in mindestens einem Fach die Vornote „ungenügend“ erteilt wurde,
in mindestens einem Fach auf Grund einer nicht ausreichenden Anzahl von Leistungsnachweisen keine Vornote gebildet werden konnte.
Mit der Nichtzulassung gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden. Diese Entscheidung ist der Schülerin oder dem Schüler und bei Minderjährigen den Eltern schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss. Zur Abschlussprüfung wird nicht zugelassen, wenn in mindestens einem Lernfeld die…
in einem Lernfeld die Vornote ungenügend oder in mehr als einem Lernfeld die Vornote mangelhaft erteilt wurde oder
Vor Beginn der Abschlussprüfung ermittelt der Prüfungsausschuss die Vornote für jedes Lernfeld der Stundentafel. Für das Lernfeld „Facharbeit erstellen“ wird…
An den schriftlichen Prüfungen der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Fachstufe II ohne förmliche Meldung und…
An der schriftlichen Prüfung nehmen in der praxisintegrierten Form alle Schülerinnen und Schüler, die die Schule nach Feststellung der Klassenkonferenz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.