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Zur Teilnahme an der Abschlussprüfung können auch Bewerber zugelassen werden, die nicht Schüler einer Fachoberschule sind (Schulfremde). Sie reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde[3] ein. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
ein Lebenslauf mit Angabe des Bildungsweges und des beruflichen Werdeganges,
ein ausführlicher Bericht über Art und Umfang der den Anforderungen des schulischen Bildungsganges entsprechenden Vorbereitung auf die Abschlussprüfung,
die Abschluss- oder Abgangszeugnisse der bisher besuchten Schulen mit Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses und Nachweise über die erworbene berufliche Qualifikation,
eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann sich der Bewerber bereits einmal einer gleichartigen Prüfung unterzogen bzw. sich bereits zu einer derartigen Prüfung bei einer anderen Stelle gemeldet hat.
Schulfremde können die Abschlussprüfung in der Regel nicht eher ablegen, als es bei normalem Schulbesuch möglich gewesen wäre.
Die Schulaufsichtsbehörde[3] entscheidet über die Zulassung und weist die zugelassenen Schulfremden einer Schule zur Abschlussprüfung zu.
Im Übrigen gelten für Schulfremde die Vorschriften dieser Prüfungsordnung entsprechend, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind.