Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung von Gastronomen an Fachschulen für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Saarland (APO-FS-HG) Vom 12. Dezember 1984
(1)
Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer
(2)
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit je Fach. An einem Prüfungstag dürfen höchstens zwei Prüfungsarbeiten geschrieben werden.
§ 17 APO-FS-HGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen