§ 5 HptSchulNSchPrV SL 2013Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im allgemein bildenden Bereich für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Vom 18. Juli 2013[*]
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der mündliche Teil kann auch praktische Elemente umfassen. Die Ergänzungsprüfung nach § 1…
§ 19 Abs. 2 FSPVO SNFeststellungsprüfungsverordnung
Die Ergänzungsprüfung erstreckt sich auf diejenigen Fächer desjenigen Schwerpunktkurses, dem der nunmehr angestrebte Studiengang zugeordnet ist und in denen die…
§ 38 APO-FS-HGTeilnahme an der Zusatzprüfung
An der Zusatzprüfung nehmen alle zur Abschlussprüfung zugelassenen Schüler teil, die während der Ausbildung ordnungsgemäß am Unterricht im Zusatzbereich…
§ 7 Abs. 3 FSPVO SNFeststellungsprüfungsverordnung
Die Feststellungsprüfung umfasst mindestens eine mündliche Prüfung. Die Fächer der mündlichen Prüfung können alle angebotenen Fächer des jeweiligen…