Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im allgemein bildenden Bereich für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Vom 18. Juli 2013[*]
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der mündliche Teil kann auch praktische Elemente umfassen. Die Ergänzungsprüfung nach § 1 Absatz 2 besteht nur aus einem mündlichen Teil.
§ 5 HptSchulNSchPrV SL 2013Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen