Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung von Gastronomen an Fachschulen für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Saarland (APO-FS-HG) Vom 12. Dezember 1984
Die Zusatzprüfung findet zusammen mit der Abschlussprüfung statt (§ 10). Eine getrennte Ablegung der Zusatzprüfung ist außer im Fall ihrer Wiederholung nicht möglich. Dies gilt auch für Schulfremde.
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