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Die Laufbahnprüfung besteht aus einer Diplomarbeit - Prüfung Teil 1, einer schriftlichen Prüfung - Prüfung Teil 2 und einer mündlichen Prüfung - Prüfung Teil 3. Die Prüfung Teil 1 wird während des Vorbereitungsdienstes und die Prüfungen Teil 2 und Teil 3 werden im Anschluss an den Vorbereitungsdienst durchgeführt.
Die Laufbahnprüfung ist nicht öffentlich. Die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann Ausbildungsleiterinnen oder Ausbildungsleitern, Beauftragten der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände und in besonderen Fällen auch anderen Personen gestatten, als Zuhörer an der mündlichen Prüfung - Prüfung Teil 3 teilzunehmen; dies gilt nicht für die Beratung. § 72 Absatz 2 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes bleibt unberührt. Die oder der Vorsitzende hat auf eine zahlenmäßige Beschränkung hinzuwirken. Personen, die erstmals als Mitglied des Prüfungsausschusses berufen werden sollen, können auch zur Beratung ohne Mitwirkungsrechte zugelassen werden.