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Die Leistungen in der mündlichen Prüfung werden für jedes Prüfungsfach von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses beurteilt und mit einer Prüfungsnote bewertet.
Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist in einer Gesamtnote auszudrücken. Die mündliche Prüfung ist zu Ende zu führen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bestehen der mündlichen Prüfung insgesamt nicht mehr erreicht werden kann.
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens zwei Prüfungsfächer mit der Note „ausreichend“ bewertet wurden, der Gesamtdurchschnitt der vier Prüfungsfächer mindestens vier Punkte beträgt und kein Prüfungsfach mit der Note „ungenügend“ bewertet wurde.