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Die Leistungen in der mündlichen Prüfung werden für jede Fachgruppe von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses beurteilt und mit einer Prüfungsnote bewertet.
Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist in einer Gesamtnote anzugeben.
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn der Gesamtdurchschnitt der mündlichen Prüfung mindestens 4,00 Punkte beträgt und kein Prüfungsteil mit der Note „ungenügend“ bewertet wurde.