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Bewerbungen sind an den Dienstherrn zu richten, bei dem die Bewerberin oder der Bewerber seine Einstellung wünscht.
Dem Bewerbungsgesuch sind beizufügen:
ein Lebenslauf,
ein Lichtbild aus neuester Zeit
eine Abschrift oder Ablichtung des Schulabgangszeugnisses und der Zeugnisse über Tätigkeiten nach der Schulentlassung,
eine Abschrift oder Ablichtung des Abschlusszeugnisses gemäß § 4 Nr. 4,
eine Erklärung, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes zu sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union zu besitzen,
eine Erklärung, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben.