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Bewerbungen sind an den Dienstherrn zu richten, bei dem der Bewerber seine Einstellung wünscht. Wer sich um Einstellung in den Landesdienst bewirbt, richtet seine Bewerbung an das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport.
Dem Bewerbungsgesuch sind beizufügen:
ein selbstverfasster und eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
ein Lichtbild aus neuester Zeit,
eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, wenn der Bewerber noch nicht volljährig ist,
eine Abschrift oder Ablichtung des Schulabgangszeugnisses oder letzten Schulzeugnisses und der Zeugnisse über Tätigkeiten seit der Schulentlassung,
eine Erklärung über Vorstrafen und über schwebende Straf- und Ermittlungsverfahren,
eine Erklärung des Bewerbers, dass er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
eine Erklärung des Bewerbers, dass er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.