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Die Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zum 1. Oktober.
Vor der Einstellung sind diese aufzufordern,
bei der für ihn zuständigen Meldebehörde den Antrag auf Erteilung eines „Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde“ zu stellen,
ihre Geburtsurkunde vorzulegen und
das Gesundheitszeugnis einer Amtsärztin oder eines Amtsarztes oder eines einer sonstigen beamteten Amtsärztin oder sonstigen beamteten Arztes vorzulegen.